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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriffsdefinitionen

  1. Vermieter“: ist im Folgenden eine natürliche oder juristische Person, die „das Richterhaus“ Mieter*innen gegen ein Entgelt zur Übernachtung zur Verfügung stellt.

  2. Mieter*in“: ist die natürliche oder juristische Person, die „das Richterhaus“ gegen ein Entgelt zur Übernachtung mietet. „Der*die Mieter*in“ oder „die Mieter*innen“ sind alle Personen, die in der getätigten Buchung beinhaltet sind.

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung des Ferienhauses zur Beherbergung sowie alle für die Mieter*innen erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.

Vertragsgegenstand

  1. Die Beschaffenheit und Ausstattung des zu vermietenden Ferienhauses sind der Webseite (www.dasrichterhaus.de) zu entnehmen.

  2. Das Ferienhaus und das dazugehörige Grundstück werden nur für die private Nutzung vermietet. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen, sofern nicht mit dem Vermieter vereinbart. Allenfalls ist eine Untervermietung nicht gestattet.

  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Mietvertrags.

Preise & Leistungen

  1. Die Preise und Leistungen sind der Webseite zu entnehmen.

    • Der Übernachtungsgrundpreis pro Nacht gilt für 1-4 Personen. Für jede weitere Person wird ein festes Übernachtungsentgelt pro Nacht erhoben. Die maximale Auslastung des Ferienhauses liegt bei 6 Personen.

    • Kinder bis sechs Jahre sind kostenfrei. Das Alter ist anhand eines Ausweisdokuments beim online Check-in nachzuweisen. Auf Anfrage kann ein zusätzliches Kinderbett bereitgestellt werden, welches jedoch nicht für Säuglinge geeignet ist. Eltern sind für die Beaufsichtigung von Kindern verantwortlich.

  2. Die Mietpreise pro Nacht verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Nebenkosten. Kosten für Endreinigung und die optionale Nutzung der Sauna werden separat angegeben. Auch diese verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

  3. Die Reinigung des Ferienhauses während des Aufenthalts obliegt den Mieter*innen.

  4. Es ist dem Vermieter vorbehalten die Nebenkosten separat abzurechnen, falls diese unverhältnismäßig hoch durch die Nutzung der Mieter*innen sind.

  5. Weinangebot

    • Insofern der*die Mieter*in die vom Vermieter angebotenen Weine im Weinkühlschrank konsumiert, werden diese nach Abreise mit der zurückzuerstattenden Kaution verrechnet. Der Nachweis über die Menge der Konsumption erfolgt durch den Vermieter anhand der im Weinkühlschrank verbleibenden Weine nach Abreise der Mieter*innen. Eine Rechnung für die Konsumption wird vom Vermieter elektronisch an die Mieter*innen übermittelt.

    • Die Preise der jeweiligen Weinflaschen, lassen sich der im Haus aufliegenden Weinkarte entnehmen und verstehen sich als Preis pro Flasche inklusive Mehrwertsteuer.

    • Eltern haften für den Alkoholkonsum ihrer Kinder oder minderjähriger Mitreisenden.

    • Das Weinangebot gilt nur solange der Vorrat reicht. Je nach Verfügbarkeit kann es zu Abweichungen von der Weinkarte kommen.

Buchung

  1. Die Buchung des Ferienhauses erfolgt über die Webseite und ist verbindlich, sobald die Buchungsbestätigung vom Vermieter elektronisch übermittelt wurde.

  2. Die Vermietung an Minderjährige erfolgt nicht.

  3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande.

  4. Der Vermieter ist berechtigt, eine bereits bestätigte Buchung bis zu 8 Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Angabe von Gründen zu stornieren. In diesem Fall werden dem Mieter bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig zurückerstattet.

  5. Falls die Buchung weniger als 8 Wochen vor Mietbeginn getätigt wird, ist der Vermieter berechtigt eine bereits bestätigte Buchung bis zu 3 Tagen nach der Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen zu stornieren.

Zahlungsbedingungen

  1. Vor Mietbeginn ist eine Kaution von EUR 500,- zu entrichten, welche im Falle von Schäden am Haus, Grundstück oder Inventar in der Höhe der Schäden vom Vermieter einbehalten wird. Die Kaution kann auch wie im Punkt "Weinangebot" beschrieben verwendet werden. Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts an den*die Mieter*in zurückerstattet.

  2. Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags der Buchung fällig, welche auf der Kreditkarte des*der Mieter*in blockiert wird. Bei Zahlung des Buchungsbetrags per Überweisung ist die Anzahlung bis spätestens 7 Tage nach Buchungsbestätigung an den Vermieter zu überweisen.

  3. Der restliche Buchungsbetrags (abzüglich der Anzahlung) und die Kaution sind bis 4 Wochen vor Buchungsbeginn auf dem Konto des Vermieters einzugehen. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird der Betrag automatisch eingezogen.

  4. Bei Zahlungsverzug durch den*die Mieter*in behält sich der Vermieter eine einseitige Auflösung des Mietvertrags vor. Versäumte Zahlungen werden einmalig vom Vermieter angemahnt. Tritt eine Auflösung des Mietvertrags aufgrund eines Zahlungsverzugs ein, gelten die Stornierungsbedingungen.

  5. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Buchungsbeginn getätigt werden, ist der Gesamtbetrag direkt beim Buchungsvorgang zu bezahlen.

Reiserücktritt & Umbuchung

  1. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge über die Vermietung von Ferienunterkünften, da diese für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden. Eine Stornierung ist jedoch gemäß unseren Stornierungsbedingungen möglich.

  2. Stornierungsbedingungen:

  • Bis 8 Wochen vor Buchungsbeginn wird der volle Nächtigungspreis rückerstattet.

  • Bis 4 Wochen vor Buchungsbeginn werden 50% des Nächtigungspreises berechnet.

  • Bei weniger als 4 Wochen vor Buchungsbeginn werden 100% des Nächtigungspreises fällig.

  • Diese Stornierungsbedingungen sind unabhängig davon, ob das Ferienhaus wieder ganz oder nur teilweise weitervermietet werden.

  1. Bei Nicht-Anreise der vollen gebuchten Personenzahl gelten die Stornierungsbedingungen für den Nächtigungsbetrag der 5. oder 6. Person. Der Übernachtungsgrundpreis für bis zu vier Personen ändert sich somit nicht.

  2. Die Rückzahlung von stornierten Buchungen erfolgt innerhalb von 7 Tagen auf das Konto des*der Mieter*in.

  3. Die Umbuchung des Aufenthalts oder die Veränderung der Personenzahl ist nur durch eine direkte Anfrage beim Vermieter möglich.

    • Die Umbuchung auf einen anderen Buchungszeitraum ist nur bis 8 Wochen vor Buchungsbeginn kostenfrei möglich. Danach gelten die Stornierungsbedingungen.

    • Die Verlängerung der Buchung oder die Erhöhung der Personenzahl ist jederzeit in Absprache mit dem Vermieter möglich. Der*die Mieter*in hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Aufenthalts und der Vermieter ist nicht verpflichtet einer Verlängerung zuzustimmen, außer unvorhergesehene außergewöhnliche Umstände treten ein.

    • Jegliche Änderungen an der Buchung sind erst gültig, wenn der Vermieter eine aktualisierte Buchungsbestätigung elektronisch an den*die Mieter*in übermittelt hat.

  4. Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um sich gegen mögliche Stornierungskosten im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen abzusichern.

  5. Die zusätzliche Buchung der Sauna ist bis vor Mietbeginn möglich, bedarf aber einer schriftlichen Anfrage beim Vermieter. Die Buchung tritt erst mit einer Buchungsbestätigung durch den Vermieter in Kraft.

Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn:

  1. Der*die Mieter*in die vereinbarten Zahlungen (z. B. Anzahlung oder Restzahlung) nicht fristgerecht leistet, trotz einer angemessenen Nachfristsetzung; diesbezüglich gelten die Stornierungsbedingungen.

  2. Der*die Mieter*in die gemietete Unterkunft vertragswidrig nutzt oder die Hausordnung wiederholt missachtet, trotz vorheriger Abmahnung;

  3. die Erfüllung des Mietvertrags aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Schäden am Mietobjekt) unmöglich wird.

  4. Im Falle eines Rücktritts durch den Vermieter wird der*die Mieter*in unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden, soweit der Rücktritt nicht durch ein vertragswidriges Verhalten der Mieter*innen verursacht wurde, vollständig zurückerstattet.

  5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.

An- & Abreise

  1. Der*die Mieter*in erhalten vor der Anreise, spätestens jedoch am Tag der Anreise, einen digitalen Zugangscode für das Keypad an der Eingangstüre des Ferienhauses. Dieser Zugangscode ist nur für den Buchungszeitraum gültig und nutzbar. Der Zugangscode ist nicht an Dritte weiterzugeben, die nicht Mieter*innen sind.

  2. Die Anreise der Mieter*innen ist ab 16:00 Uhr am gebuchten Anreisetag möglich. Zugang erfolgt über den vom Vermieter übermittelten Zugangscode.

  3. Bei Nicht-Anreise oder verspäteter Anreise der Mieter*innen ist der Vermieter zu benachrichtigen. Bei Nicht-Anreise am ersten Tag des Buchungszeitraums verfällt der Anspruch auf Leistung seitens der Mieter*innen, insofern nicht anderweitig vereinbart mit dem Vermieter.

  4. Die Abreise der Mieter*innen hat am letzten Tag des Buchungszeitraum bis 11:00 Uhr zu erfolgen. Nach der genannten Uhrzeit erlischt der Zugangscode für die Eingangstüre des Hauses. Es obliegt den Mieter*innen sämtliche Zugangstüren des Ferienhauses bei der Abreise abzuschließen. Falls eine pünktliche Abreise nicht möglich ist, ist der Vermieter unverzüglich zu kontaktieren.

  5. Eine verfrühte Abreise der*die Mieter*in ist dem Vermieter mitzuteilen. Dabei entsteht für die Mieter*innen kein Anspruch auf Rückzahlungen vonseiten des Vermieters.

  6. Bei einer verspäteten Abreise behält sich der Vermieter vor den Mieter*innen eine weitere Übernachtung zu verrechnen.

  7. Kann der*die Mieter*in das Ferienhaus am Abreisetag nicht verlassen, weil unvorhergesehene außergewöhnliche Umstände (z.B.: extremer Schneefall, Hochwasser, etc.) jegliche Abreisemöglichkeiten blockieren oder verhindern, wird der Mietvertrag verlängert, bis eine Abreise möglich ist. Eine Reduktion des Entgelts ist nur möglich, falls die gebuchten Leistungen nicht zur Gänze nutzbar sind.

Aufenthalt

  1. Der Aufenthalt im Ferienhaus und dem dazugehörigen Grundstück ist nur den Mieter*innen gestattet.

  2. Das Betreten durch Dritte ist nur dann zulässig, wenn diese nicht im Ferienhaus oder auf dem zugehörigen Grundstück übernachten. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor den Mieter*innen eine zusätzliche Pauschale von EUR 150,- pro Person (Dritte) pro Nacht zu verrechnen.

Pflichten der Mieter*innen

  1. Der*die Mieter*in verpflichtet sich pfleglich mit dem Ferienhaus und dem Inventar umzugehen. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar auftreten, ist der*die Mieter*in verpflichtet diese unverzüglich dem Vermieter zu melden.

  2. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der*die Mieter*in für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der*die Mieter*in verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

  3. Bei Abreise ist der*die Mieter*in verpflichtet das Ferienhaus in einem angemessenen Zustand und Sauberkeit zu hinterlassen. Persönliche Gegenstände sind zu entfernen. Der Vermieter haftet nicht für verlorene oder vergessene persönliche Gegenstände.

  4. Falls der*die Mieter*in persönliche Gegenstände im Ferienhaus vergessen hat, haftet der Vermieter nicht für Rückgabe oder damit verbundene Kosten. Die Rückgabe ist mit dem Vermieter persönlich zu vereinbaren.

Haftung

  1. Haftung Vermieter:

    • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturereignisse oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Stromausfälle, Unwetter, behördliche Anordnungen).

    • Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Mieter*innen oder seiner Mitreisenden.

  2. Haftung Mieter*in:

    • Die Mieter*innen haften für alle Schäden, die während der Mietzeit am Ferienhaus, dessen Einrichtung oder am Grundstück verursacht werden. Der*die Mieter*in haftet für alle Mitreisenden oder Besucher*innen.

    • Der*die Mieter*in haftet nicht für Schäden, die durch normale Abnutzung oder durch Mängel am Ferienhaus oder dessen Ausstattung entstehen.

    • Der*die Mieter*in haftet für die Einhaltung der Hausordnung und stellt sicher, dass auch seine Mitreisenden diese einhalten.

  3. Haftungsausschluss:

    • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die während des Aufenthalts im Ferienhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen.

    • Die Nutzung des Ferienhauses, der Einrichtung und des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr.

    • Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei der Nutzung der Außenanlagen, Wegen und Treppen, insbesondere bei Schnee und Eis.

Hausordnung, allgemeine Rechte & Pflichten

  1. Das Richterhaus ist ein historisches Haus. Obwohl es ansonsten technisch modern ausgestattet ist, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass einige funktionale Details wie Fenster- und Türöffnungen, Treppen, Treppenhandläufe, Türschwellen und Stufenhöhen nicht den gängigen Normen entsprechen und eine mögliche Gefahrenquelle darstellen können. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko der Mieter*innen. Diese Umstände sind den Mieter*innen bekannt. Der*die Mieter*in haftet für jegliche Schäden oder Verletzungen bei der Nutzung des Ferienhauses. Dies gilt auch für Garten und Inventar des Hauses. Der Vermieter lehnt jede Haftung ab.

  2. Das Richterhaus ist ein historisches Haus in ländlicher Umgebung; daher ist das Vorkommen von Insekten im Haus kein Grund für Beanstandung.

  3. Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor den Mieter*innen eine zusätzliche Reinigungspauschale von EUR 300,- zu verrechnen.

  4. Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des Ferienhauses verboten. Dies betrifft auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen.

  5. Es ist nicht gestattet außerhalb der Räumlichkeiten des Ferienhauses laute Musik abzuspielen. Eine angemessene Lautstärke ist zu wahren und Lärmbelästigung der Nachbar*innen zu vermeiden.

  6. Junggesellenabschiede oder ähnliche Partys und Veranstaltungen sind nicht gestattet.

  7. Offene Feuer und Kerzen im Innenbereich sind nicht gestattet.

  8. Saunanutzung

    • Die Nutzung der Sauna ist nur gestattet, wenn dieser Service bei der Buchung des Aufenthalts zusätzlich gebucht wurde. Es besteht keine Möglichkeit diesen Service nach Mietbeginn zu buchen.

    • Bei Schäden an der Sauna, die nicht durch den*die Mieter*in verursacht sind, und die Nutzung der Sauna unmöglich machen, wird der Saunapreis nach dem Aufenthalt rückerstattet. Daraus entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz für den*die Mieter*in. Außerdem kann der*die Mieter*in keinen Anspruch auf eine Reparatur während des Aufenthalts erheben.

    • Bei Schäden oder Defekten an der Sauna ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

    • Die Saunabänke dürfen nicht mit Badeschlappen betreten werden und die bereitgestellten Saunatücher sind als Unterlagen zu nutzen, um den direkten Kontakt von Körper und Saunabank aus hygienischen Gründen zu vermeiden.

    • Bei der Benutzung von Saunadüften für Aufgüsse wird darum gebeten nur dafür vorgesehene Produkte zu verwenden. Es ist nicht gestattet Saunaaufgüsse mit Alkohol zu machen.

    • Aus Gründen der Umweltverträglichkeit sind in der Außendusche keine Seifen, Shampoos oder jegliche Kosmetikprodukte zu nutzen.

  9. Außenbereich & Gartennutzung

    • Der Verzehr jeglicher Pflanzen und Früchte, die im Garten verfügbar sind, ist auf eigene Gefahr für die Mieter*innen. Bei den Nutzungsmengen der verfügbaren Früchte und Pflanzen wird darum gebeten Rücksicht auf Nachmieter/innen zu nehmen.

    • Die Begehbarkeit bei Schnee und Eis liegt in der Verantwortung der Mieter*innen. Schneeschaufel, Besen und Streusplitt werden dafür vom Vermieter zur Verfügung gestellt.

    • Während der Wintermonate kann es auf Wegen, Zufahrten und Außenflächen zu Glätte und Eisbildung kommen. Ebenso ist mit Dachlawinen zu rechnen. Der Vermieter übernimmt hierfür keine Haftung. Die Mieter*innen sind verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und tragen die Eigenverantwortung für ihre Sicherheit auf glatten, vereisten Flächen sowie im Bereich möglicher Dachlawinen.

    • Kinder sind besonders zu beaufsichtigen, z. B. bei Steinmauern und -treppen. Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

    • Bei Nutzung des Grills, bzw. der Feuerschale ist das zur Verfügung gestellte Feuerholz zu nutzen. Dieses ist als Feuerholz ausgezeichnet an der Ostseite des Hauses zu finden. Der Grill, bzw. die Feuerschale darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Nach der Nutzung ist das Feuer mit Wasser, z. B. aus der Regentonne zu löschen, um Funkenflug zu verhindern.

  10. Nutzung Schuppen

    • Die Nutzung des Schuppens im Garten zum Abstellen von Fahrrädern wird den Mieter*innen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Schuppen ist mit einem Zahlenschloss verschlossen; der Zugangscode wird den Mieter*innen mitgeteilt.

    • Fahrräder und E-Bikes können im Schuppen abgestellt werden. Letztere können dort kostenfrei geladen werden.

    • Der Vermieter haftet nicht im Falle von Beschädigung oder Diebstahl jeglichen Eigentums der Mieter*innen. Es wird empfohlen im Schuppen zusätzlich Fahrradschlösser an jegliche Fahrräder anzubringen.

    • Im Schuppen befinden sich außerdem Tonnen für Restmüll, Altpapier und Plastik.

  11. Mülltrennung

    • Die Mieter*innen werden gebeten jeglichen Müll, der während des Aufenthalts im Ferienhaus aufkommt, sachgerecht zu trennen. Es ist nicht gestattet externen Müll im Ferienhaus zu entsorgen.

    • In der Küche des Ferienhauses können Restmüll, Plastikmüll und Biomüll entsorgt werden. Müllsäcke werden in angemessenen Mengen zur Verfügung gestellt. Volle Biomüll-Säcke sind auf dem Kompost im Garten zu entsorgen. Volle Säcke mit Restmüll und Plastik sind im Schuppen in den dafür vorgesehenen Tonnen zu entsorgen.

    • Altglas und Altpapier sind in den dafür vorgesehenen Tonnen in der Besenkammer auf dem Hausflur (EG) zu entsorgen.

  12. Ofennutzung

    • Bei der Beheizung des Grundofens in der Stube (Erdgeschoss) ist der Bedienungsanleitung genau zu folgen.

    • Die Mieter*innen dürfen ausschließlich das zur Verfügung gestellte Brennholz zur Befeuerung nutzen. Dieses ist als Kaminholz ausgezeichnet an der Ostseite des Hauses zu finden.

    • Die Türe des Grundofens im Gang und die Oberfläche des Ofens in der Stube können sich stark aufheizen. Die Benutzung des Grundofens erfolgt auf eigene Gefahr.

    • Der*die Mieter*in hat keinen Anspruch auf etwaige Rückzahlungen, falls der Grundofen nicht nutzbar ist, da dieser nicht Teil der Leistung des Vermieters ist und die reguläre Heizung des Ferienhauses nur ergänzt.

WLAN

  1. Dem*der Mieter*in ist es gestattet kostenfrei das WLAN zu nutzen. Der Vermieter garantiert keine durchgehende Qualität der Internetverbindung. Das Ausfallen des WLANs oder eine verminderte Verbindungsqualität berechtigt den*die Mieter*in nicht zu etwaigen Rückzahlungen, da der Zugang zum WLAN nicht Teil der Leistung des Vermieters ist.

  2. Haftung und Verantwortlichkeit der Mieter*innen
    Der*die Mieter*in ist für alle Aktivitäten, die über den bereitgestellten Internetzugang erfolgen, verantwortlich. Insbesondere verpflichtet sich der*die Mieter*in:

    • keine rechtswidrigen Inhalte herunterzuladen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen,

    • keine urheberrechtlich geschützten Inhalte ohne entsprechende Berechtigung zu nutzen oder zu verbreiten,

    • keine strafbaren, beleidigenden oder jugendgefährdenden Inhalte zu verbreiten,

    • keine schädliche Software (z. B. Viren, Trojaner) zu verbreiten oder zu installieren.

  3. Haftungsfreistellung des Vermieters
    Der*die Mieter*in stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des WLANs durch den*die Mieter*in oder auf einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen beruhen. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.

  4. Im Falle eines Missbrauchs des Internetzugangs behält sich der Vermieter vor den Zugang zu sperren.

  5. Werden durch die Mieter*innen über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, sind die anfallenden Kosten hierfür vollumfänglich von den Mieter*innen zu tragen.

  6. Überwachung und Protokollierung
    Der Vermieter weist darauf hin, dass er keine aktive Überwachung der Internetnutzung der Mieter*innen durchführt. Der Vermieter behält sich jedoch vor, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Protokolldaten zu speichern, um Missbrauch des WLANs nachverfolgen zu können.

  7. Haftung des Vermieters
    Der Vermieter haftet nicht für Schäden (Malware o.ä.), die den Mieter*innen durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters. Der*die Mieter*in hat eigenständig für Datensicherheit zu sorgen. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Mieter*innen. Eltern haften für die Internetnutzung ihrer Kinder und minderjähriger Mitreisende.

Smart-TV

  1. Bereitstellung des Smart-TVs
    Der Vermieter stellt den Mieter*innen während der Mietdauer einen Smart-TV zur Verfügung. Die Nutzung des Geräts ist eine freiwillige Zusatzleistung und kann jederzeit aus technischen oder betrieblichen Gründen eingeschränkt oder eingestellt werden. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit bestimmter Funktionen oder Inhalte besteht nicht.

  2. Verantwortung der Mieter*innen
    Der*die Mieter*in ist verpflichtet, den Smart-TV sowie die dazugehörigen Fernbedienungen und Kabel pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, sind von den Mieter*innen zu ersetzen.

  3. Nutzung von Streaming-Diensten und Apps
    Der Smart-TV kann mit vorinstallierten Apps und Streaming-Diensten ausgestattet sein. Der*die Mieter*in ist für die Nutzung dieser Dienste selbst verantwortlich. Falls der*die Mieter*in eigene Konten für kostenpflichtige Streaming-Dienste (z. B. Netflix, Amazon Prime, Disney+) verwendet, ist sicherzustellen, dass die Zugangsdaten nach der Mietdauer vom Gerät entfernt werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Nutzung von Konten, die der*die Mieter*in nicht ordnungsgemäß abgemeldet hat.

  4. Rechtswidrige Nutzung
    Der*die Mieter*in verpflichtet sich, den Smart-TV ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt:

    • urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne entsprechende Berechtigung zu streamen, herunterzuladen oder zu verbreiten,

    • den Smart-TV für rechtswidrige oder jugendgefährdende Inhalte zu nutzen,

    • technische Schutzmaßnahmen des Geräts oder der installierten Software zu umgehen.

  5. Haftungsfreistellung des Vermieters
    Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die den Mieter*innen durch die Nutzung des Smart-TVs entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters. Der*die Mieter*in stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Smart-TVs durch die Mieter*innen beruhen.

  6. Haftung bei Verlust oder Beschädigung
    Der*die Mieter*in haftet für den Verlust oder die Beschädigung des Smart-TVs sowie des Zubehörs (z. B. Fernbedienung, Kabel), sofern diese durch die Mieter*innen verursacht wurden.

Datenschutz

  1. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten:

    • Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Mieter*innen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    • Zu den erhobenen Daten gehören insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie gegebenenfalls Zahlungsinformationen, die für die Abwicklung des Mietvertrags erforderlich sind.

  2. Zweck der Datenverarbeitung:

    • Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Buchung, zur Kommunikation mit den Mieter*innen und zur Erfüllung des Mietvertrags verwendet.

    • Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Zahlungsdienstleister) oder der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet ist.

  3. Rechte der Mieter*innen:

    • Der Mieter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, diese berichtigen oder löschen zu lassen sowie der Verarbeitung zu widersprechen.

    • Anfragen hierzu können schriftlich oder per E-Mail an den Vermieter gerichtet werden. Die Kontaktdaten des Vermieters sind im Impressum der Webseite angegeben.

  4. Datenschutzerklärung: Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Rechten des*der Mieters*in und den eingesetzten Drittanbieter*innen (z. B. Zahlungsdienstleistende, Buchungsplattformen), sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Vermieters einsehbar.

Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

  2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

  3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Mieter*innen rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

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